Stände der Pfadfinder
NEULING
In der ersten Zeit des Kennenlernens ist ein Mädchen oder Junge als Gast in einer Sippe. Nach dieser Zeit wird ein Gast Neuling. Ein Neuling trägt nunmehr die graue Tracht mit dem Bundeszeichen auf der Brusttasche. Das
Mädchen oder der Junge beginnt, sich mit den Jungpfadfinderproben zu beschäftigen.
JUNGPFADFINDER
Nach der Probezeit von mindestens drei Monaten kann ein Neuling durch den/die Neuanfangs-, Siedlungs-, StammesführerIn oder einen/eine von
ihm/ihr Beauftragte/n in den Stand des Jungpfadfinders aufgenommen werden, wenn die Jungpfadfinderproben erfüllt sind. In einer Feierstunde wird
das Pfadfinderversprechen abgelegt. Bei der Aufnahme wird das Halstuch überreicht; der Jungpfadfinder erhält damit das Recht, die vollständige Tracht zu tragen und den Pfadfindergruß anzuwenden.
Das Versprechen lautet:
Im Vertrauen auf Gottes Hilfe verspreche ich, Gott zu dienen, dem Nächsten zu helfen und das Pfadfindergesetz zu erfüllen.
KNAPPE
Frühestens ein Dreivierteljahr nach der Aufnahme als Jungpfadfinder kann dieser durch den/die Neuanfangs-, Siedlungs-, StammesführerIn oder einen/
eine von ihm/ihr Beauftragte/n in Absprache mit dem/der GauführerIn in den Stand des Knappen aufgenommen werden, wenn die Knappenproben erfüllt sind. Ein Knappenkurs wurde besucht. Bei der Aufnahme wird das Knappenversprechen abgelegt und das Knappenzeichen überreicht.
Das Versprechen lautet:
Als Christlicher Pfadfinder will ich im Vertrauen auf Gottes Hilfe in diesem Stand mit euch leben und mich für die Erfüllung meiner Aufgaben in
Sippe und Stamm mit allen Kräften einsetzen. Knappen helfen jüngeren Pfadfinderinnen und Pfadfindern bei der Vorbereitung auf ihre Proben
und übernehmen Aufgaben und Ämter im Stamm. Knappen haben Stimmrecht im Stammesthing.
PFADFINDER
Wer beim Eintritt in die Christliche Pfadfinderschaft schon fünfzehn Jahre alt ist, kann nach einer Probezeit von drei Monaten durch den/die Neuanfangs-, Siedlungs-, StammesführerIn oder einen/ eine von ihm/ihr Beauftragte/n nach Absprache mit dem/der GauführerIn in den Stand des Pfadfinders
aufgenommen werden, wenn die Knappenproben erfüllt sind. Die Knappenproben können Gästen über achtzehn Jahren erlassen werden. Ein Knappen- oder Späherkurs wurde besucht. Die Aufnahme erfolgt in der gleichen Form wie bei Jungpfadfindern. Pfadfinder können nach sechs Monaten als Späher aufgenommen werden. Bei der Aufnahme wird das Pfadfinderversprechen abgelegt und das Halstuch überreicht.
Das Versprechen lautet:
Im Vertrauen auf Gottes Hilfe verspreche ich, Gott zu dienen, dem Nächsten zu helfen und das Pfadfindergesetz zu erfüllen. Ich will in diesem Stand mit euch leben und mich für die Erfüllung meiner Aufgaben in Sippe und Stamm mit allen Kräften einsetzen. Pfadfinder haben Stimmrecht im Stammesthing.
SPÄHER
In den Stand des Spähers können Pfadfinder und Knappen ab sechzehn Jahren durch den/die GauführerIn oder einen/eine von ihm/ihr Beauftragte/n aufgenommen werden, wenn die Späherproben erfüllt sind. Ein Späherkurs wurde besucht. Bei der Aufnahme wird das Späherversprechen abgelegt und das Späherzeichen überreicht.
Das Versprechen lautet:
Ich kenne das Späherziel der Christlichen Pfadfinderschaft. Im Vertrauen auf Gottes Beistand will ich ernsthaft bestrebt sein, nach diesem Ziel unter euch zu leben. Späher übernehmen über ihren Stamm hinaus Verantwortung für die Arbeit im Gau. Späher haben Stimmrecht im Stammes- und Gauthing.
KREUZPFADFINDER
In den Stand des Kreuzpfadfinders können Späher und Pfadfinder von achtzehn Jahren an aufgenommen werden, die bereit sind, nach den Grundsätzen der Christlichen Pfadfinderschaft zu leben. Sie haben vor der Aufnahme an einem Kreuzpfadfinderkurs oder an einer Kreuzpfadfinderrüste
und an einem Kreuzpfadfindertreffen teilgenommen. Auf Vorschlag erfolgt die Aufnahme durch den/die LandesmarkführerIn oder einen von ihm/ihr
beauftragten Kreuzpfadfinder. Bei der Aufnahme wird das Kreuzpfadfinderversprechen abgelegt und das Pfadfinderkreuz überreicht.
Das Versprechen lautet:
Ich kenne die Grundsätze der Christlichen Pfadfinderschaft und will im Vertrauen auf die Kraft und Hilfe Gottes danach leben. Ich will das Pfadfinderkreuz tragen als ein Zeichen der Verbundenheit mit den Brüdern und Schwestern, als Mahner zu treuem christlichen Wandel, als Bekenntnis zu meinem Herrn Jesus Christus.